Wir haben Dir im folgenden Beitrag ein paar Tipps zum Thema DSGVO und wie Du Dich bei der An- bzw. Vermietung unserer Fotobox diesbezüglich verhalten musst zusammengestellt. Den Download zum PDF findest Du unter diesem Beitrag.

Das Thema DSGVO ist aktuell in aller Munde. Am 25.05.2018 tritt die Datenschutz Grundverordnung nach einer zweijährigen Übergangsphase offiziell in Kraft. Gerade kleinere Unternehmen und Dienstleister, die keinen eigenen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen haben, stehen seit einiger Zeit vor der Aufgabe, sich das Wissen selbst anzueignen und die zugegebenermaßen sehr komplizierten Vorgaben umzusetzen. Deshalb haben wir ein paar Hinweise für Euch zusammengefasst, die unbedingt beachtet werden müssen.

So einfach kannst Du Deine Fotobox mieten:
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DSGVO - Das musst Du als foboxy Partner wissen!

Die Datenschutz Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz haben als Adressaten in erster Linie öffentliche Stellen und gewerbliche Nutzer von Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten ist nicht Inhalt dieser Rechtsvorschriften.
Als Dienstleister seid Ihr aber definitiv von der Verordnung betroffen und solltet folgende Tipps beachten.

foboxy vermietet die Ausrüstung zur Anfertigung lustiger Fotos bei einer Feier. Die Gäste stellen die Aufnahmen selbst durch Betätigung des Auslösers her. In Zeiten digitaler Fotografie ist sicher jedermann bewusst, dass Digitalfotos gespeichert werden. Wer das nicht will, sollte sich nicht vor die Kameralinse stellen bzw. den Auslöser betätigen. foboxy stellt als Speichermedium einen USB-Stick zur Verfügung, auf dem alle Bilder gespeichert werden. Von dort können die gespeicherten Fotos vom Mieter optional in eine geschützte Galerie hochgeladen werden, um sie den Gästen zugänglich zu machen. Die Galerie ist optional und nur von Personen erreichbar, die von dem (nicht zu erratenden) Link zur Galerie Kenntnis haben. Dieser Link wird nach der Veranstaltung beim Hochladen der Bilder über den USB-Stick generiert.

Wir halten es für unverhältnismäßig, bei einer privaten Feier jeden Gast um seine – evtl. sogar schriftliche – Einwilligung zu bitten. In Zweifelsfällen sollte aber auf das Hochladen verzichtet bzw. dem Wunsch nach Löschung unverzüglich nachgekommen werden. Bei der Löschung von Fotos, die in die Galerie hochgeladen wurden, können wir auf Wunsch unterstützen, wenn man uns angibt, welches Foto zu löschen ist, da wir die Personen ja nicht (er)kennen. Von einer Veröffentlichung ohne Zustimmung der mit der Box erstellten Fotos z.B. in Social Media raten wir ausdrücklich ab.

Wenn Du die foboxy Fotobox bei einem gewerblichen Event (z.B. auf einer Messe) einsetzen willst, solltest Du darüber nachdenken, die Nutzer der Box durch einen schriftlichen Hinweis (z.B. Zettel an der Box) auf die Speicherung aufmerksam zu machen. Von einer Veröffentlichung der Fotos ohne ausdrückliche Zustimmung raten wir auch in diesem Fall ab.

Bei einer reinen Vermittlung bleibst Du beim Datenschutz bzgl. der Fotobox außen vor. Deine Kunden mieten die Fotobox direkt bei uns und sind für die Verwendung/Verarbeitung der Fotos selbst verantwortlich. Du hast keinerlei Verpflichtungen zu beachten, solange Du nicht in den Besitz der Fotos gelangst und diese weiterverarbeitest.

Solltest Du die Box direkt bei uns buchen und Deinem Kunden auf Grundlage eines Vertrages als Zusatzleistung anbieten, empfehlen wir Dir Deinem Auftraggeber den USB-Stick mit den Aufnahmen vollständig auszuhändigen und ihm die Möglichkeit zu geben, die Daten in die Galerie zu stellen. So werden die Aufnahmen nicht von Dir angefertigt oder verarbeitet.

In dem Vertrag mit Deinem Auftraggeber sollte stehen, dass Du die Daten nicht speicherst, nutzt und veröffentlichst, sondern auf dem Stick übergibst. Um bei technischen Problemen, Verlust des Sticks oder ähnlichen Vorkommnissen reagieren zu können, werden alle Bilder der Veranstaltung parallel in der Box gespeichert. Ein Zugriff auf diese Bilddaten ist wegen digitaler Verschlüsselung nur foboxy bis zur Vorbereitung der Box für den nächsten Kunden möglich.

Zusammenfassung Hinweise DSGVO:

Dos:
– Fotobox vermitteln
– Fotobox als Zusatzleistung anbieten
– Auftraggeber Stick direkt nach Feier zur Verfügung stellen
– Gäste selbstständig den Auslöser drücken lassen

Don‘ts:
– Bilder selbst speichern, kopieren oder verarbeiten, z.B. Upload in Social Media
– Auslöser für Gäste betätigen/Bilder von den Gästen mit der Fotobox aufnehmen
– Online-Galerie für Kunden einrichten, Link zur Galerie verteilen/weitergeben

Falls Du die Galerie für Kunden anlegen oder die Fotos im Auftrag weiterverarbeiten möchtest, wende Dich bitte an einen Rechtsbeistand, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Die DSGVO verbietet es Daten (dazu zählt auch das Gesicht oder andere erkennbare Merkmale einer Person) ohne Zustimmung einer Person zu verarbeiten. Diese Zustimmung kann außerdem jederzeit widerrufen werden. Nicht vergessen: Es wird die Einwilligung aller abgebildeten Personen zur Verarbeitung benötigt.

Diese Auskunft dient lediglich zu Informationszwecken. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und sollte auch nicht als solche verstanden werden.

foboxy Hinweise DSGVO

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